Der Käufer ist an das Vertragsangebot (Bestellung) 16 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn die Verkäuferin das Angebot vorher schriftlich ablehnt.
Der Vertragsgegenstand wird nach Muster verkauft. Ein Anspruch auf Lieferung des Ausstellungsmodells besteht nur, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Zumutbare Änderungen gegenüber dem Verkaufsmusters akzeptiert der Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Verkäuferin.
Die vereinbarte Montage setzt voraus, dass diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beim Käufer ohne besondere Erschwernisse ohne weiteres möglich ist. Auf besondere Erschwernisse und Gegebenheiten muss der Käufer hinweisen und den der Verkäuferin insoweit entstandenen Mehraufwand zu einem angemessenen Stundensatz vergüten. Der Käufer haftet dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransporteurs ohne Gefahr für Fahrzeug und Personal möglich ist, gleiches gilt für die Anlieferung durch Eingänge und Treppenhäuser. Vereinbarte Liefertermine sind keine Fixtermine.
Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer ohne jeden Abzug bei Barzahlung. Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung zu zahlen. Bei Teillieferungen ist der Kaufpreis für die tatsächlich gelieferten Teile zur Zahlung fällig.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Verkäuferin. Verfügungen über den Kaufgegenstand sind dem Käufer ausdrücklich untersagt, solange der Kaufpreis nicht vollständig entrichtet ist.
Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Abnahme der bestellten Waren oder erklärt er bereits vorher, dass er nicht abnehmen wird, so kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer ist dann verpflichtet, die Kosten der Einlagerung bei einer Spedition zu tragen, mindestens jedoch 1 % der Kaufsummer pro Monat. Die Verkäuferin ist berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 % des Bestellpreises zu verlangen, wobei dem Käufer das Recht zusteht, nachzuweisen, dass die Verkäuferin entweder keinen Schaden oder zumindest einen geringeren Schaden erlitten hat.
Der Käufer hat einen Anspruch auf 2-malige Nachbesserung eines eventuellen mit Mängeln behafteten Artikels. Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt, anstelle der Nachbesserung eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, oder nicht in angemessener Frist erfolgt, kann der Käufer nach seiner Wahl entweder Wandlung des Vertrages, oder Kaufpreisminderung verlangen. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie nicht innerhalb 2 Wochen seit Lieferung schriftlich gerügt werden.
Der Käufer ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf
Stand: 14.03.2019